
Neue Regelung
Trampoline ab 2025
Seit Ende 2023 sind nur noch Kindertrampoline erlaubt, die einen Durchmesser bis 145 cm haben. Übergangsfrist: bis Ende 2024.

Die Regel gilt schon lange
Als Eigentümerin und Verpächterin unserer Grundstücke hat die Stadt Heidelberg ein Mitspracherecht bei unserer Gartenordung.
Die neue Fassung hat der KGV Heidelberg Stadt e.V. im Dezember 2023 beschlossen.
Vorteile & Auflagen
Da wir als Kleingartenverein gemeinnützig sind, haben wir bestimmte Vorteile, z.B. einen besonderen Kündigungsschutz. Gleichzeitig sind wird aber auch in der Pflicht, gewisse Auflagen zu erfüllen (u.a. der gemeinnützige Zweck, die kleingärtnerische Nutzung und die Förderung der Kleingärtnerei).
Deshalb ist es wichtig, dass alle Pächter:innen die neue Gartenordnung ernst nehmen und umsetzen.


Was ist erlaubt?
Seitens des Bezirksverbandes werden nur Trampoline toleriert, die einen Durchmesser kleiner als 145 cm.
In anderen Heidelberger Kleingartenvereinen sind große Trampoline deshalb schon lange verboten.
Um die großen Trampoline zu entfernen, gibt es eine Übergangsfrist: spätestens Ende 2024 müssen sie abgebaut sein.
Sofern ihr in diesem Jahr eine Abmahnung erhalten habt, und ihr ein großes Trampolin in eurem Garten steht, wurde dieser Mangel in das Schreiben mit aufgenommen. Für euch gilt aber die gleiche Übergangsfrist wie für alle anderen Pächter:innen.

Ärgere dich nicht darüber, dass der Rosenstrauch Dornen trägt, sondern freue dich, dass der Dornenstrauch Rosen trägt.
Arabisches Sprichwort